Investor Relations
FAQ zum Delisting der Ekotechnika-Aktie
Die Ekotechnika AG hat am 27. September 2023 per Ad-hoc-Mitteilung bekannt gegeben, dass der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen hat, die Einbeziehung der Aktien (ISIN: DE000A161234) in den Primärmarkt der Börse Düsseldorf zu widerrufen und die endgültige Notierungseinstellung zu beantragen. Die Einbeziehung in den Primärmarkt der Börse Düsseldorf endet somit voraussichtlich zum 31. Oktober 2023, die anschließende Einbeziehung der Aktien in den allgemeinen Freiverkehr der Börse Düsseldorf endet voraussichtlich zum 30. April 2024. Hier finden Aktionäre der Ekotechnika AG Antworten auf die häufigsten Fragen.
Muss ich meine Ekotechnika-Aktien jetzt verkaufen?
Nein, die Aktien bleiben noch bis zum 30.04.2024 jedenfalls im allgemeinen Freiverkehr der Börse Düsseldorf handelbar. Auch danach müssen Sie die Aktien nicht verkaufen, die Fungibilität und Visibilität sind jedoch stark eingeschränkt.
Was passiert mit meinen Aktien (als Kleinanleger) nach dem (vollständigen) Delisting?
Die Fungibilität und Visibilität der Aktie werden durch das Delisting stark eingeschränkt. Die Aktionärsrechte, u.a. zur Teilnahme und Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung, bleiben unverändert bestehen. Allerdings kann eine Veräußerung der gehaltenen Aktien nach dem Delisting nur noch außerbörslich erfolgen, wenn der Verkäufer einen Käufer findet.
Warum hat man die Entscheidung erst jetzt getroffen? Die genannten Gründe sind doch schon länger relevant.
Wir haben anfänglich gehofft, dass sich die Situation in der Ukraine schneller verbessert. Dies ist aus heutiger Sicht nicht der Fall. Zudem sehen wir leider, dass das Kapitalmarktinteresse an Unternehmen mit dem Schwerpunkt der operativen Tätigkeit in Russland auf Jahre hinaus sehr niedrig sein dürfte.
Hat das Delisting vom Primärmarkt Düsseldorf bereits irgendwelche Auswirkungen auf die generelle Handelbarkeit?
Nein – die Aktien bleiben jedenfalls im Freiverkehr an der Börse Düsseldorf weitere sechs Monate handelbar. Der Widerruf der Einbeziehung in das Marktsegment „Primärmarkt“ Düsseldorf zum 31.10.2023 hat allerdings zur Folge, dass die Aktie ab diesem Zeitpunkt auch nicht mehr im XETRA und im Quotation Board der Frankfurter Wertpapierbörse handelbar sein wird.
Wird Ekotechnika in Zukunft noch über Finanzzahlen oder wichtige Unternehmensereignisse berichten? Gibt es noch einen Geschäftsbericht zum jetzt abgelaufenen Geschäftsjahr 2022/23.
Solange das Listing in Düsseldorf besteht – also bis zum 30.04.2024 – bestehen die kapitalmarktrechtlichen Veröffentlichungspflichten unverändert fort. Nach dem Delisting werden die Jahres- und Konzernabschlüsse der Gesellschaft weiterhin nach den gesetzlichen Vorgaben veröffentlicht. Über die weitere Vorgehensweise zur Veröffentlichung wichtiger Unternehmensnachrichten (beispielsweise in Form von Pressemitteilungen/Corporate News) wird dann im jeweiligen Einzelfall entschieden.